Mit dem vollendeten 67. Lebensjahr scheiden Feuerwehrmitglieder aus dem aktiven Einsatzdienst aus. Die ist so durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz geregelt. Für die Mitglieder Mit dem vollendeten 67. Lebensjahr scheiden Feuerwehrmitglieder aus dem aktiven Einsatzdienst aus. Die ist so durch dasbedeutet dieses jedoch keinewegs den Ausschluss aus der Feuerwehr Zeven. In der Altersabteilung werden regelmäßige Treffen im Feuerwehrhaus in Zeven durchgeführt. Des Weiteren trifft man sich zu gemeinsamen Ausflügen und Unternehmungen. Auch der Unterstützung der aktiven Feuerwehrmitglieder nehmen sich die Angehörigen der Seniorenabteilung an. So übernehmen sie bei Veranstaltungen (z.B. Osterfeuer, Laternenumzug etc.) ein unverzichtbaren Teil der Aufgaben.