Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr
Im Jahr 1857 gab es erneut eine Umgestaltung. Vieles deutet auf die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr hin, obwohl eine gewisse Verpflichtung im Brandfall zu helfen, schon immer bestand. Die Auswahl und Bestellung der Mannschaften und Anführer erfolgten jetzt durch Beschluss des Gemeinderates. Zum Löschdienst verpflichtet waren alle Männer des Ortes, die im Vollbesitz ihrer Kräfte und über 18 Jahre alt waren. Namentlich benannt waren nur die Führer. Das zur Verfügung gestellte Spritzenhaus mit einem kleinen Turm auf dem Dach, in dem sich die Feuerglocke befand, stand in der Schulstraße.
Nach einem Verzeichnis standen den Löschkräften folgende Geräte zur Verfügung:
- 1 große Spritze, erforderlich dafür 32 Spritzenleute und 4 Fuhrleute,
- 1 kleine Spritze, erforderlich: 22 Spritzenleute und 2 Fuhrleute,
- 1 Handspritze, erforderlich: 4 Spritzenleute und 8 Wasserträger, außerdem waren
- 21 Rettungsmannschaften,
- 12 Bewachungsmannschaften,
- 30 Wasserschöpfer und
- 24 Fuhrleute zum Fahren der Kübelwagen erforderlich.
Insgesamt: (159 Personen)
Diese hohe Zahl von Helfern stand der Pflichtfeuerwehr selten zur Verfügung. Übungen wurden wegen des hohen Personalaufwands selten oder gar nicht abgehalten. Bei einer im Jahr 1868 vom Amtshauptmann der Landdrostei Stade (Später Regierungsbezirk Stade), Amt Zeven, Herrn Lueder anberaumten Überprüfung der Wehr wurden dann auch gravierende Mängel festgestellt. Zuerst stellte er Unpünktlichkeit als groben Fehler dar. Die Spritzen waren eine halbe Stunde zu spät zur Stelle, dann dauerte es noch 10 Minuten, bis sie eingesetzt waren. An der großen Spritze fehlten Schläuche. Eine große Anzahl der Spritzenleute fehlte ebenfalls, und die Anwesenden wussten nicht, zu welcher Spritze sie gehörten. Die Anführer trugen nicht die vorgeschriebene Armbinde, außerdem war der Wasserstrahl der eingesetzten Spritze zu schwach. Er gab daraufhin die Anweisung, dass die Spritzen binnen 5 Minuten in Gebrauch sein müssten. Bei den Proben ist künftig auf Schnelligkeit und auf Vollzähligkeit der Mannschaft zu achten. Die Mängel, so der Amtshauptmann, seien abzustellen und es sei in 4 Wochen eine neue Spritzenprobe abzuhalten. Zum Abschluss empfahl er die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr.
Diese Ausführungen und das befehlende Auftreten passten dem Vorsteher des Fleckens Zeven nun gar nicht. Er nahm dazu Stellung und vertrat den Standpunkt, bei den Spritzenproben nicht mit militärischer Präzision vorgehen zu müssen. Es entwickelte sich ein umfangreicher Schriftwechsel mit unbekanntem Ausgang. Der Name des Landeshauptmanns Lueder erscheint noch bis 1877 in den Akten der Fleckensgemeinde Zeven.
Am Weihnachtsfest 1884 hatte die Pflichtfeuerwehr eine weitere Bewährungsprobe zu bestehen. In einer kalten Winternacht brach in einer Gaststätte ein Feuer aus. Die Brandbekämpfung zeigte einmal mehr große Mängel an den Feuerlöschgeräten und fehlende Kenntnis bei der Handhabung der Geräte auf. Von Außenstehenden wurde die Arbeit der Pflichtfeuerwehr als großes „Kuddelmuddel" bezeichnet.